030 / 24 08 77 60

info@awi-info.de

ausbildung und weiterbildung

Personalmanagement

Gutes Personal ist das wichtigste Kapital der rund 6000 in der Automatenwirtschaft tätigen Unternehmen. Die Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung ist damit ein zentraler Pfeiler aller Branchenakteure. In diesem Zusammenhang ist vor allem auch der 2008 bestehende Beruf des Automatenkaufmann/-frau elementar. Hierzu finden Sie hier einige wichtige Informationen.

Ablauf

Die Ausbildung zum Automatenkaufmann/-frau ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in Industrie und Handel. Die Berufsausbildung gliedert sich in zwei Fachrichtungen, nämlich die Automatenmechatronik und die Automatendienstleistung. Die Auszubildenden werden dabei in den ersten beiden Ausbildungsjahren schulisch einheitlich ausgebildet, erst im dritten Ausbildungsjahr wird zwischen den Fachrichtungen differenziert.

Hard und soft Skills

Alle Auszubildenden bekommen dabei Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten wie den Automatenservice, den Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen, der Warenbewirtschaftung, der Abrechnung und Auswertung von Automatenaufstellplätzen, der Verkaufsförderung und rechtliche Rahmenbedingungen für die Automatenwirtschaft vermittelt.

Spezialisierungen

Auszubildende, die sich für die Fachrichtung Automatenmechatronik entscheiden, lernen darüber hinaus das Vorbereiten und Installieren von Automaten, die Montage und Inbetriebnahme von Automaten, die Wartung und Instandhaltung von Automaten sowie Grundlagen der Informations- und Kommunikationstechnik.

Auszubildende, die sich für die Fachrichtung Automatendienstleistung entscheiden, lernen neben den oben beschriebenen allgemeinen Inhalten darüber hinaus noch Grundlagen aus Marketing und Personalwirtschaft. Darüber hinaus haben sie die Wahlfächer „kaufmännische Geschäftsprozesse“ oder „Kundenbetreuung“.

Prüfung

Die Abschlussprüfung setzt sich aus zwei Teilen zusammen, wobei der erste Teil nach dem Ende des zweiten Lehrjahres und der zweite Teil am Ende der Berufsausbildung zu absolvieren ist.

Mehr Infos

Weitere Inhalte, Anforderungsprofile und darüber hinausgehende Informationen finden sich auf Berufenet, im Rahmenlehrplan sowie in der Automatenfachmannausbildungsverordnung 

Voraussetzungen

Ausbilder

Um als Betrieb Automatenfachleute ausbilden zu können, muss dieser die Rahmenbedingungen bzw. die Ausbildungsinhalte im Betrieb vermitteln können, d.h. der Ausbilder muss entweder dieselbe Ausbildung absolviert haben oder langjährige Berufserfahrung vorweisen können. Außerdem muss eine berufs- und pädagogische Eignung („Ausbilderschein“) vorliegen. Dieser kann i.d.R. im Rahmen von Ausbilderlehrgängen und Vorbereitungskurse auf die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) an den örtlichen IHKen absolviert werden.

Auszubildende

Eine bestimmte Vorbildung des Auszubildenden ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Soweit der praktische Teil der Ausbildung u.a. in der Spielhalle absolviert werden soll, muss der Auszubildende mindestens 18 Jahre alt sein.

Berufsschulen und IHK

Zuständig ist jeweils die nächstgelegene Berufsschule. Folgende Schulen bilden Automatenfachleute aus:

Ludwig-Erhard-Schule, Frau Michaela Breu – Hohenzollernstr. 16, 72488 Sigmaringen

Telefonnummer: 075717409500

Zuständige IHK: Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben

Telefonnummer der IHK: 0751409122 – Herr Clemens Besenfelder

Staatliche Berufsschule Dachau, Beate Rudolph oder Frank Harmeling – Heinrich-Neumaier-Platz 1, 85221 Dachau

Telefonnummer: 08131907430


Zuständige IHK
: IHK Niederbayern (wenn Sitz in Niederbayern )

Telefonnummer der IHK: 08515070

Zuständige IHK: IHK für München und Oberbayern (wenn Sitz in Oberbayern)

Telefonnummer der IHK: 08951160

Berufsbildende Schule, Herrn Joh. Olliges, Frau Eva – Pertgen Penrichstr. 9, 55411 Bingen

Telefonnummer: 06721 13155

Zuständige IHK: Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen, Frau Ute Herzmann

Telefonnummer der IHK: 06721914118

Robert-Bosch-Berufskolleg, Herr Faust – August-Thyssen-Str. 45, 47166 Duisburg

Telefonnummer: 0203 2835485

Zuständige IHK: Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve

Telefonnummer der IHK: 0203 28210

Berufskolleg Lübbecke, Herr Terbeck/Herr Weiß – Rhadenerstr. 1, 32312 Lübbecke

Telefonnummern: 05772 9112 20/30

Zuständige IHK: Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld

Telefonnummer der IHK: 0521 5540

Externenprüfung

Mit Berufserfahrung zum Abschluss

Das Berufsbildungsgesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit vor, dass eine IHK-Abschlussprüfung auch ohne vorangegangene Berufsausbildung abgelegt werden kann.

Voraussetzung für die Teilnahme als Externer ist, dass nachgewiesen werden muss, dass der Prüfling mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig war, in dem er die Prüfung ablegen möchte. Im konkreten Fall bedeutet das also eine Berufspraxis von mindestens viereinhalb Jahren. Der Nachweis über die Tätigkeit erfolgt in der Regel durch Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge u.a., die belegen, dass einschlägige Berufserfahrung gesammelt wurde. Auch der Nachweis von Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen (!) Ausbildungsberuf wird berücksichtigt.

Gesetzliche Grundlage

Nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Um die Zulassung zur Abschlussprüfung in dem gewählten Ausbildungsberuf zu erhalten, muss der Nachweis der Berufstätigkeit im Aufgabenbereich des Ausbildungsberufes erbracht werden. Zuständig ist in der Regel die IHK, die dem Betrieb oder dem Wohnort des Prüflings am nächsten ist.

Prüfungs- inhalte

Für Prüfungsbewerber, die aufgrund der Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung zugelassen sind, werden in der Prüfung die gleichen Anforderungen gestellt, wie an Prüflinge, die eine betriebliche (duale) Berufsausbildung absolviert haben. Sie nehmen an der gleichen Abschlussprüfung teil wie Auszubildende. Die Prüfung erstreckt sich auf alle Fertigkeiten und Kenntnisse des Ausbildungsberufsbildes, das bei der Prüfung abgelegt wird. Die Prüfungen finden immer im Sommer und im Winter statt, exakte Termine finden sich auf den Homepages der IHKn. Die Prüfungen bestehen aus zwei Theorie- und zwei praktischen Teilen. 

Noch fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Mit unserer Ausbildungshotline unterstützen wir sowohl Auszubildende als auch Unternehmen. 

Tel.: 030 / 24 08 77 87
E-Mail: info@automatenberufe.de